Gültigkeit
Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 9 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Diese Beitragsordnung wurde beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.15 (löst die vom 04.09.2011 ab). Die vorliegende Beitragsordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Beitragssätze
Die in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.2015 festgelegten Beitragssätze für die Mitglieder der Abteilung Fußball sowie passive Mitglieder betragen:
Grundbeiträge | Jahresbeitrag | Halbjährlich | Vierteljährlich | Monatlich |
---|---|---|---|---|
Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) | 168,- EUR | 84,- EUR | 42,- EUR | 14,- EUR |
Jugendliche (bis zum Ende des 17. Lebensjahres) | 144,- EUR | 72,- EUR | 36,- EUR | 12,- EUR |
Passive Mitglieder / Trainer | 12,- EUR | 6,- EUR | 3,- EUR | 1,- EUR |
Aufnahmegebühr 15,- EUR (einmalig) | - | - | - | - |
Beitragsermäßigung
Mitglieder, die aus Sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Liegt ein entsprechender Nachweis nicht vor, wird der volle Beitrag, ( siehe Punkt 2. Beitragssätze ) erhoben. Über entsprechende Anträge zur Beitragsermäßigung entscheidet der Vorstand.
Zahlungshinweise
Die Beiträge sind jeweils im Voraus zu zahlen und zwar zum 1. oder 15 jeden Monats. Sie können monatlich, ¼- jährlich, (Jan, Apr, Jul, Okt ), halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.Die Beitragszahlung erfolgt auf die angegebene Bankverbindung. Alle Beitragszahler erhalten zum Nachweis immer eine Quittung. Bei zu mahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
Kündigung
Der Austritt eines Mitgliedes kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Halbjahr durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des Kalenderhalbjahres. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nach Eingang der Kündigung.