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Gültigkeit

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 9 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Diese Beitragsordnung wurde beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.15 (löst die vom 04.09.2011 ab). Die vorliegende Beitragsordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Beitragssätze

Die in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.2015 festgelegten Beitragssätze für die Mitglieder der Abteilung  Fußball sowie passive Mitglieder betragen:

Grundbeiträge

Jahresbeitrag

Halbjährlich

Vierteljährlich

Monatlich

Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr)

168,- EUR

84,- EUR

42,- EUR

14,- EUR

Jugendliche (bis zum Ende des 17. Lebensjahres)

144,- EUR

72,- EUR

36,- EUR

12,- EUR

Passive Mitglieder / Trainer

12,- EUR

6,- EUR

3,- EUR

1,- EUR

Aufnahmegebühr 15,- EUR (einmalig)

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Beitragsermäßigung

Mitglieder, die aus Sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Liegt ein entsprechender Nachweis nicht vor, wird der volle Beitrag, ( siehe Punkt 2. Beitragssätze ) erhoben. Über entsprechende Anträge zur Beitragsermäßigung entscheidet der Vorstand.

 

Zahlungshinweise

Die Beiträge sind jeweils im Voraus zu zahlen und zwar zum 1. oder 15 jeden Monats. Sie können monatlich, ¼- jährlich, (Jan, Apr, Jul, Okt ), halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.Die Beitragszahlung erfolgt auf die angegebene Bankverbindung. Alle Beitragszahler erhalten zum Nachweis immer eine Quittung. Bei zu mahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird  ein Mahnverfahren eingeleitet.

 

Kündigung

Der Austritt eines Mitgliedes kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Halbjahr durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des Kalenderhalbjahres. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nach Eingang der Kündigung.