TSV Rostock 2011 e.V.

TSV Rostock 2011 e.V.
Title
Direkt zum Seiteninhalt
Verein
Gültigkeit
Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 9 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Diese Beitragsordnung wurde beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.15 (löst die vom 04.09.2011 ab). Die vorliegende Beitragsordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Beitragssätze
Die in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.2015 festgelegten Beitragssätze für die Mitglieder der Abteilung  Fußball sowie passive Mitglieder betragen:
GrundbeiträgeJahresbeitragHalbjährlich
Vierteljährlich
Monatlich
Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr)
168,- EUR
84,- EUR
42,- EUR
14,- EUR
Jugendliche (bis zum Ende des 17. Lebensjahres)
144,- EUR
72,- EUR
36,- EUR
12,- EUR
Passive Mitglieder / Trainer
12,- EUR
6,- EUR
3,- EUR
1,- EUR
Aufnahmegebühr 15,- EUR (einmalig)
-
-
-
-
3. Beitragsermäßigung
Mitglieder, die aus Sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Liegt ein entsprechender Nachweis nicht vor, wird der volle Beitrag, ( siehe Punkt 2. Beitragssätze ) erhoben. Über entsprechende Anträge zur Beitragsermäßigung entscheidet der Vorstand.

4. Zahlungshinweise
Die Beiträge sind jeweils im Voraus zu zahlen und zwar zum 1. oder 15 jeden Monats. Sie können monatlich, ¼- jährlich, (Jan, Apr, Jul, Okt ), halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.Die Beitragszahlung erfolgt auf die angegebene Bankverbindung. Alle Beitragszahler erhalten zum Nachweis immer eine Quittung. Bei zu mahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird  ein Mahnverfahren eingeleitet.

5. Kündigung
Der Austritt eines Mitgliedes kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Halbjahr durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des Kalenderhalbjahres. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nach Eingang der Kündigung.
Zurück zum Seiteninhalt